Schriftliche Anfrage 6/159 - Juni 2018

Keine Auswertung der Datensätze des automatischen Informationsaustauschs für Finanzkonten durch die Landesfinanzbehörden

Wie viele Datensätze sind auf Grundlage des zum 30.09.2017 gestarteten automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten dem Bundeszentralamt für Steuern von ausländischen Behörden mitgeteilt worden, und wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von den zuständigen Landesfinanzbehörden zur Durchführung des Besteuerungsverfahren ausgewertet?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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