Schriftliche Frage 01/168 - Januar 2019

Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Bundesregierung angesichts des Regelwerks der Dublin II-Verordnung 60 der sogenannten Bootsflüchtlinge aus Malta die Einreise nach Deutschland gestattet, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verteilung auf die Bundesländer?

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Drs. Nr. 20/14346

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