Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000, Stand: 31. Dezember 2023

Drs. 20/11514

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11470

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Gefährder mit syrischer Staatsbürgerschaft

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Drs. 20/11728

Kosten durch die Ministerialzulage in den Jahren 2018 bis 2023

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Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – Stand: 31. Dezember 2023

Drs.20/11730

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Redaktionsstab Rechtschreibung beim Bundesministerium der Justiz“

Drs. 20/11533

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Äußerungen des Bundesministers der Justiz zu seriösen Demokraten

Drucksache: 20/11563

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Erfassung antiziganistischer Straftaten in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2023

Drucksache 20/11352

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2023

Drs. 20/11351

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Gegenleistungen Niger

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