Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Drs. 21/138

Weiterlesen

Auftreten von Keuchhusten in Thüringen – Stand: 30. April 2025

Drs. 21/132

Weiterlesen

Regenbogenflagge in muslimischen Ländern

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drs. 21/96

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums der Justiz

Drucksache 21/96

Weiterlesen

Tätigkeiten des Auswärtigen Amts

Drs. 21/83

Weiterlesen

Frisörkosten der Bundesminister

Weiterlesen

Flugreisen der Bundesaußenministerin

Weiterlesen

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Weiterlesen

Verleihung deutsche Staatsangehörigkeit

Weiterlesen