Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021...

Weiterlesen

Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 31. Dezember 2022

Drs. 20/6812

Weiterlesen

Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2022

Drs. 20/6809

Weiterlesen

Geplante und sich bereits in der Ausführungsphase befindliche Bauprojekte

Drs. 20/6308

Weiterlesen

Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

Weiterlesen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2022

Weiterlesen

Geplante und sich bereits in der Ausführungsphase befindliche Bauprojekte

Drucksache 20/6308

Weiterlesen

Drs. 20/6302

Kinder als Täter

Weiterlesen

Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2022

Weiterlesen

Mobilität der Bundesregierung

Weiterlesen