Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Drs. 21/116

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Drs. 21/95

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Drs. 21/97

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die

Republik Moldau – Stand: 30. April 2025

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Drs. 21/98

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Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/191

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Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen

Drs. 21/170

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/147

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Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/142

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Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2024

Drs. 21/90

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