Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

"Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung"

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„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

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„Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung“,

 

BT-Drs. 19/31689

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„Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung“,

 

BT-Drs. 19/31360

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„Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V“,

 

BT-Drs. 19/31766

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Ans Ausland gezahlte Entwicklungshilfe im Jahr 2020

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Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei den Gruppenvergewaltigungen in den Jahren 2019 und 2020 (korrigierte Antwort)

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Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Corona-Schnelltest-Testzentren

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Aufenthaltsdauer syrischer Gefährder in Deutschland

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Ortsumgehung B2/B175 im Bereich Großebersdorf/Frießnitz/Burkersdorf

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