Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drs. 21/144

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Finanzierung Kirchentage

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen

Drs. 21/118

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung

Drs. 21/117

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drs. 21/122

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Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/127

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Drs. 21/138

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Auftreten von Keuchhusten in Thüringen – Stand: 30. April 2025

Drs. 21/132

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Regenbogenflagge in muslimischen Ländern

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drs. 21/96

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