Schriftliche Frage 10/105 - Oktober 2022

Ruhebezüge Bundespräsident

Sieht die Bundesregierung die Ziffer 1 des Beschlusses des Haushaltsausschusses aus der 34. Sitzung am 20. März 2019 (Haushaltsausschuss, 19. Wahlperiode, Ausschussdrucksache 3301) als eine authentische Rechtsquelle an, so dass abweichend von der bis dahin geltenden Praxis nun entsprechend der Ziffer 1 des genannten Beschlusses auch zusätzliche Einkünfte des Bundespräsidenten a.D. aus einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes gemäß § 4 BPräsRuhebezG nach Maßgabe der entsprechenden versorgungsrechtlichen Vorschriften auf den Ehrensold anzurechnen sind oder wäre nach Ansicht der Bundesregierung für eine derartige Praxis erst die Einführung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage notwendig (die Antwort bitte begründen)?

Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten in dem Zeitraum von 2000 bis 2020

Weiterlesen

Teilnehmer der Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie

Weiterlesen

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2019

Weiterlesen

Grußwort der Bundeskanzlerin im Rahmen des 33. Parteitags der CDU

Weiterlesen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Weiterlesen

Anzahl potenzieller "Maskenraffkes"

Weiterlesen

Impfproduktionsstätte Marburg

Weiterlesen

Fehlende Kenntnisse der Bundesregierung zu Immobilien von Islamisten

Weiterlesen

Kosten für Militärseelsorge

Weiterlesen

Erfassung des Migrationshintergrundes bei Covid19-Patienten

Weiterlesen