Welche konkreten Ergebnisse hatten die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Frage Nr. 2 der BT-Drucksache 19/21951 erwähnten Untersuchungen von Personen auf COVID-19, die auf dem Landweg von der Türkei nach Deutschland eingereist sind und welche konkreten Ergebnisse hatten die stichprobenartig auf der Grundlage von § 36 Absatz 8 Infektionsschutzgesetz getroffenen Maßnahmen, um welche das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Bundespolizei am 07. August gebeten hatte?