Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

Bundespolizeieinsätze in der Silvesternacht von 2023 auf 2024

BT-Drs. Nr. 20/9997

Weiterlesen

Kosten für Sanierung Schloss Bellevue

Weiterlesen

Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2023

Drs. 20/10036

Weiterlesen

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Drs. 20/10002

Weiterlesen

Flugreisen der Außenministerin

Weiterlesen

Vorlage von Erkenntnissen zu "Social Media Kampagnen, die von Putin bezahlt werden“

Weiterlesen

Stärkung der Inneren Sicherheit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Weiterlesen

Kenntnis Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand 30. November 2023

Drs. 20/9924

Weiterlesen

Aussagen der Bundesinnenministerin zur Partei bzw. Fraktion der Alternative für Deutschland als parlamentarische Opposition gegenüber dem Handelsblatt...

Weiterlesen

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland – Stand: 31. Oktober 2023

Drs. 20/9638

Weiterlesen