Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen und Kosmetiker – nachgefragt

Weiterlesen

Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienmitglieder

Weiterlesen

Auswirkungen der Inflation

Weiterlesen

Internationale Hilfe nach dem verheerenden Hochwasser im Ahrtal

Drs. 20/8813

Weiterlesen

Finanzierung der Kirchentage

Weiterlesen

Ermittlungsverfahren gegen Bundesminister

Weiterlesen

Eingeflogene Asylbewerber

Weiterlesen

Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31. März 2023 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache...

Weiterlesen

Frage:

Was sind die Gründe dafür, dass so wenig bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und das von den im Jahr 2019 knapp 300.000 neu gebauten...

Weiterlesen