Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. Juni 2022

Drs. 20/2805

Weiterlesen

Drs. 20/2723

Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung – Stand: 30. Juni 2022

Weiterlesen

Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 30. Juni 2022

Drucksache 20/2786

Weiterlesen

Aufbau des Standorts Gera der Bundeszentrale für politische Bildung

20/2709

Weiterlesen

Kriminalitätsentwicklung in dem Zeitraum von 2000 bis 2021 in ausgewählten Deliktsbereichen

20/2726

Weiterlesen

Nutzung der Flugbereitschaft insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienangehörigen

Drs. 20/2054

Weiterlesen

Mögliche Unterstützung der Bundesgartenschau 2026

Drs. 20/2765

Weiterlesen

Aktuelle Situation des Zentrums Mobilität der Zukunft

Drs. 20/2422

Weiterlesen

Staatsangehörigkeit von Eingebürgerten

Weiterlesen

Kosten Hochzeit Lindner

Weiterlesen