Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

"Periodische Sicherheitsüberpfüfung" Kernkraftwerke

Weiterlesen

Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung politisch Gefangener im Ausland – Stand: 31. März 2022

Drs. 20/2325

Weiterlesen

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs

Weiterlesen

Auftreten von Keuchhusten und Impfversagen in Thüringen –

Stand: 31. März 2022

Weiterlesen

Tipps des Bundesverfassungsgerichts an die Regierung?

Weiterlesen

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung Stand: 31. Dez. 2021

Drs. 20/2251

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung zu Zugräumungen durch die Bundespolizei

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31. März 2022

Drucksache 20/2016

Weiterlesen

Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung in ihren Liegenschaften

Drucksache 20/1755

Weiterlesen

Covid19 Todesfälle

Weiterlesen