Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

"Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2020"

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"Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung"

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„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

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BT-Drs. 19/31689

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„Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung“,

 

BT-Drs. 19/31360

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„Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V“,

 

BT-Drs. 19/31766

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