Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

Reiseausweise für Flüchtlinge

Weiterlesen

Hetze über die AfD im Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Weiterlesen

Ausbau des Bundeskanzleramtes

Drs. 19/24060

Weiterlesen

Kleine Anfrage Kriminalitätsentwicklung in dem Zeitraum von 2009 bis 2019 in ausgewählten Deliktsbereichen

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung...

Weiterlesen

Zuwanderer als Tatverdächtige im Deliktsbereich "Gewaltkriminalität"

Weiterlesen

Förderung von Zeitungsverlagen

Weiterlesen

Bundesweiter Warntag 2020

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 31.08.2020

Weiterlesen

Reiserückkehrer aus der Türkei

Weiterlesen

Meinungsumfragen des Bundes

Weiterlesen