Schriftliche Frage 10/213 - Oktober 2019

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie gemäß der Antwort auf meine Schriftliche Frage 22 auf Drs. 19/12849 keine Angaben zu fehlenden Passdokumenten von Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisten, machen könne, ein Jahr zuvor jedoch bei der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4075 angab, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Juli 2018 etwa 539000 Erstantragsteller ab 18 Jahren keinen Pass, Passersatz oder Personalausweis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegt hätten, und welche Gründe gibt es dafür, dass der Antwort auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundesdrucksache 19/4075 zu entnehmen war, dass rund 865000 unerlaubte Einreisen im Jahr 2015 festgestellt wurden, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 jedoch nur 154188 Fälle unerlaubter Einreisen gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz nennt?

Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/147

Weiterlesen

Trinkwassernotbrunnen in Thüringen, Stand: 31. Dezember 2024

Drs. 21/142

Weiterlesen

Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2024

Drs. 21/90

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drs. 21/144

Weiterlesen

Finanzierung Kirchentage

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen

Drs. 21/118

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung

Drs. 21/117

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drs. 21/122

Weiterlesen

Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/127

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Drs. 21/138

Weiterlesen