Schriftliche Frage 10/265 Oktober 2025

Verwendung des Begriffs Brandmauer

 Wie ist der Widerspruch zu erklären, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Präsidiumsklausur am 20. Oktober 2025 in Berlin gesagt hat, dass er das Wort „Brandmauer“ nicht verwendet habe und dies auch nicht sein Sprachgebrauch sei (www.youtube.com/watch?v=AjGX_<wbr />ZmgOVg, ab Minute 38:23), obwohl er im Rahmen der Abschlusspressekonferenz nach dem Antrittsbesuch beim brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke am 14. Oktober 2025 in Potsdam wörtlich gesagt hat: „Wir sind die Brandmauer“ (www.youtube.com/watch?v=<wbr />qE4Ws_jcJPY, ab Minute 14:38)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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