Schriftliche Frage 10/313 - Oktober 2022

Kostenlose Bereitstellung von Liegenschaften für Vereine

„Hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Haushaltsgesetzesentwurfs Berechnungen darüber angestellt, auf welche Summe sich der geldwerte Nachteil des Bundes aus der unentgeltlichen Überlassung der bundeseigenen Liegenschaften des ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais, der Luisenstraße 32-34, der Liegenschaft Unter den Linden 71 und dem Jakob-Kaiser-Haus sowie der Liegenschaft Schiffbauerdamm 40, wo Räumlichkeiten samt Inventar für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., die Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V., die Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments e.V. und der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien überlassen werden, beläuft (s. Haushaltsvermerk bei Tit. 124 01, Drucksache 20/3100, S.12), und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?“,

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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