Warum wurden fu?r die Beantwortung der Schriftlichen Frage Nr. 10/179 vom 12. Oktober 2023 nicht die (ehemaligen) Bundesminister selber befragt, ob sie daru?ber in Kenntnis gesetzt wurden, dass ein Ermittlungsverfahren, das durch eine Strafanzeige initiiert wurde, die bei einer Landesstaatsanwaltschaft, Landespolizeibehörde oder einem Amtsgericht eingegangen ist, gemäß § 170 Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde, und welche (ehemaligen) Bundesminister haben seit dem 1. Januar 2012 selbst davon Kenntnis erlangt, dass ein Ermittlungsverfahren, das durch eine Strafanzeige initiiert wurde, die bei einer Landesstaatsanwaltschaft, Landespolizeibehörde oder einem Amtsgericht eingegangen ist, gemäß § 170 Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde?
