Schriftliche Frage 11/41 - November 2021

Psychische Störung bei Straftätern

Bei wie vielen von den 2.672 Straftätern, die im Jahr 2020 im Bereich "Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen" erfasst wurden (Vgl. Seite 13 der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020), wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine psychische Störung festgestellt, die zur Schuldunfähigkeit des Straftäters geführt hat und wie erklärt die Bundesregierung den Anteil an psychisch gestörten Straftätern jeweils bei deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen und Zuwandern (bitte die Anzahl und die Erklärung jeweils getrennt nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen und Zuwanderern sowie in absoluten Zahlen und dem prozentualen Anteil an der jeweiligen Gruppe aufschlüsseln bzw. angeben)?

Bundesregierung verzichtet trotz der Coronakrise nicht auf einen Teil ihrer Bezüge

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