Schriftliche Frage 11/41 - November 2021

Psychische Störung bei Straftätern

Bei wie vielen von den 2.672 Straftätern, die im Jahr 2020 im Bereich "Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen" erfasst wurden (Vgl. Seite 13 der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020), wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine psychische Störung festgestellt, die zur Schuldunfähigkeit des Straftäters geführt hat und wie erklärt die Bundesregierung den Anteil an psychisch gestörten Straftätern jeweils bei deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen und Zuwandern (bitte die Anzahl und die Erklärung jeweils getrennt nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen und Zuwanderern sowie in absoluten Zahlen und dem prozentualen Anteil an der jeweiligen Gruppe aufschlüsseln bzw. angeben)?

Kenntnis der Bundesregierung über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden

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Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

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Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

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Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

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Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

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Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

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Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

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Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

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Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

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Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

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