Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen der von der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in Anspruch genommenen Leistungen aus dem Bereich Frisur/Visagist auch ästhetische Schönheitsbehandlungen (Z.B. Hyaluron- und Botoxbehandlungen) durchgeführt werden und wie begründet sie ihre Aussage?