Hält die Bundesregierung das Vorhandensein von sogenannten „Yellow Dots", also versteckten Informationen in Farbkopien und Farbausdrucken, für mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung vereinbar (bitte begründen), und welche Maßnahmen ergreift sie gegen etwaige Verstöße gegen diese durch das Vorhandensein der verschlüsselten Informationen?