Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das BMJV auf Twitter einen Tweet von Frau Barley mit „Gefällt mir“ markierte vor dem Hintergrund, dass Staatsorgane zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind?
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Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das BMJV auf Twitter einen Tweet von Frau Barley mit „Gefällt mir“ markierte vor dem Hintergrund, dass Staatsorgane zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind?