Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das BMJV auf Twitter einen Tweet von Frau Barley mit „Gefällt mir“ markierte vor dem Hintergrund, dass Staatsorgane zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das BMJV auf Twitter einen Tweet von Frau Barley mit „Gefällt mir“ markierte vor dem Hintergrund, dass Staatsorgane zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind?