Schriftliche Frage 3/22 - März 2021

Fehlende Kenntnisse der Bundesregierung zu Immobilien von Islamisten

Wie viele Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) werden gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von welchen Organisationen genutzt, die auf den Seiten 206 bis 230 des Verfassungsschutzberichts 2019 unter dem Titel „VII. Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten“ (https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2019.pdf )aufgeführt sind (bitte die Anzahl der Immobilien getrennt für die einzelnen Organisationen auflisten)?

Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

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Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

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Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

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Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

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Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

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Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

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Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

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Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

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Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

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Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

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