Welche Voraussetzungen müssen für den Ehegatten- und Kindesnachzug jeweils zu einem deutschen Staatsangehörigen, einem Drittstaatsangehörigen und einem Flüchtling erfüllt sein, und wie wird dies geprüft?

Welche Voraussetzungen müssen für den Ehegatten- und Kindesnachzug jeweils zu einem deutschen Staatsangehörigen, einem Drittstaatsangehörigen und einem Flüchtling erfüllt sein, und wie wird dies geprüft?