Schriftliche Frage 3/44 - März 2019

Nichtangabe der landsmannschaftlichen Besetzung der Bundesbehörden trotz Kenntnis der Bundesregierung

Warum sieht sich die Bundesregierung außerstande, über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden gemäß Art. 36 Absatz 1 Grundgesetz und damit auch den prozentualen Anteil der Beamten aus den neuen Bundesländern in diesen Bundesbehörden Auskunft zu geben, obwohl die Bundesregierung gemäß Rdschr. d. BMdl v. 9.4.1952 - 2229 - 1958/52 sowie RdSchr. d. BMI v. 1.6.2001 -D 12-215 115/1 diese landsmannschaftliche Herkunft der Beamten in den obersten Bundesbehörden erfasst hat und erfasst, und auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden beläuft sich die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit gemäß den vorgenannten Rundschreiben zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) haben?

IS-Anhänger und deren Kinder im In- und Ausland – Stand: 31. Dezember 2025

Weiterlesen

Wichtigste Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit

Weiterlesen

10 wichtigste Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Weiterlesen

Inanspruchnahme von Amtswohnungen

Weiterlesen

Syrische Gefährder und Islamstische Gefährder

Weiterlesen

Linksextreme Gefährder und Rechtsextreme Gefährder

Weiterlesen

Kinder als Täter im Jahr 2025

Weiterlesen

Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung

Weiterlesen

Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2025

Weiterlesen

Illegale Einreisen nach Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025

Weiterlesen