Schriftliche Frage 3/44 - März 2019

Nichtangabe der landsmannschaftlichen Besetzung der Bundesbehörden trotz Kenntnis der Bundesregierung

Warum sieht sich die Bundesregierung außerstande, über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden gemäß Art. 36 Absatz 1 Grundgesetz und damit auch den prozentualen Anteil der Beamten aus den neuen Bundesländern in diesen Bundesbehörden Auskunft zu geben, obwohl die Bundesregierung gemäß Rdschr. d. BMdl v. 9.4.1952 - 2229 - 1958/52 sowie RdSchr. d. BMI v. 1.6.2001 -D 12-215 115/1 diese landsmannschaftliche Herkunft der Beamten in den obersten Bundesbehörden erfasst hat und erfasst, und auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden beläuft sich die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit gemäß den vorgenannten Rundschreiben zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) haben?

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland, Stand 30. September 2022

Weiterlesen

Feueralarm im Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Weiterlesen

Corona-Werbekampagne "Ich schütze mich"

Weiterlesen

Bundesmittel für Kampfmittelräumung in Thüringen – Stand: 30. September 2022

Weiterlesen

Bundesmittel zur Bekämpfung des Extremismus im Jahr 2021

Weiterlesen

Äußerungen der Bundesministerin des Innern und für Heimat hinsichtlich der Berufsausbildung von Politikern

Weiterlesen

Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit mit Bundesmitteln – Stand: 30. September 2022

Weiterlesen

Kostenlose Bereitstellung von Liegenschaften für Vereine

Weiterlesen

Fünf Projekte im Kampf gegen Links

Weiterlesen

Tag der Deutschen Einheit Erfurt

Weiterlesen