Schriftliche Frage 3/44 - März 2019

Nichtangabe der landsmannschaftlichen Besetzung der Bundesbehörden trotz Kenntnis der Bundesregierung

Warum sieht sich die Bundesregierung außerstande, über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden gemäß Art. 36 Absatz 1 Grundgesetz und damit auch den prozentualen Anteil der Beamten aus den neuen Bundesländern in diesen Bundesbehörden Auskunft zu geben, obwohl die Bundesregierung gemäß Rdschr. d. BMdl v. 9.4.1952 - 2229 - 1958/52 sowie RdSchr. d. BMI v. 1.6.2001 -D 12-215 115/1 diese landsmannschaftliche Herkunft der Beamten in den obersten Bundesbehörden erfasst hat und erfasst, und auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden beläuft sich die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit gemäß den vorgenannten Rundschreiben zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) haben?

Von Deutschland gezahlte Entwicklungshilfe an China und Indien im Zeitraum von 2008 bis 2021

Weiterlesen

"Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2020"

Weiterlesen

"Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2020"

Weiterlesen

"Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung"

Weiterlesen

„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

Weiterlesen

„Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung“,

 

BT-Drs. 19/31689

Weiterlesen

„Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung“,

 

BT-Drs. 19/31360

Weiterlesen

„Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V“,

 

BT-Drs. 19/31766

Weiterlesen

Ans Ausland gezahlte Entwicklungshilfe im Jahr 2020

Weiterlesen

Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei den Gruppenvergewaltigungen in den Jahren 2019 und 2020 (korrigierte Antwort)

Weiterlesen