Schriftliche Frage 3/44 - März 2019

Nichtangabe der landsmannschaftlichen Besetzung der Bundesbehörden trotz Kenntnis der Bundesregierung

Warum sieht sich die Bundesregierung außerstande, über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden gemäß Art. 36 Absatz 1 Grundgesetz und damit auch den prozentualen Anteil der Beamten aus den neuen Bundesländern in diesen Bundesbehörden Auskunft zu geben, obwohl die Bundesregierung gemäß Rdschr. d. BMdl v. 9.4.1952 - 2229 - 1958/52 sowie RdSchr. d. BMI v. 1.6.2001 -D 12-215 115/1 diese landsmannschaftliche Herkunft der Beamten in den obersten Bundesbehörden erfasst hat und erfasst, und auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden beläuft sich die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit gemäß den vorgenannten Rundschreiben zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) haben?

Impfproduktionsstätte Marburg

Weiterlesen

Fehlende Kenntnisse der Bundesregierung zu Immobilien von Islamisten

Weiterlesen

Kosten für Militärseelsorge

Weiterlesen

Erfassung des Migrationshintergrundes bei Covid19-Patienten

Weiterlesen

Ratschläge zum Umgang mit ‚Hate Speech‘ auf dem offiziellen Twitter-Account des

Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“

–...

Weiterlesen

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der Fraktion der AfD

Überrepräsentanz von nichtdeutschen Tatverdächtigen in der...

Weiterlesen

Visagisten, Frisöre und Kosmetiker im Dienste der Bundesministerien

BT-Drucksache: 19/26468

Weiterlesen

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Weiterlesen

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen, die von den Landwirten im Rahmen der im Berliner Regierungsviertel abgehaltenen...

Weiterlesen

Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Handel die Werbung mit Preisen für weitere Lebensmittel gesetzlich zu untersagen, so wie es von der...

Weiterlesen