Schriftliche Frage 4/139 - April 2020

Untersuchung von Asylantragsstellern auf COVID-19

Ab welchem Zeitpunkt erfolgte beziehungsweise erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Untersuchung von Personen, die zum Zwecke der Asylantragsstellung nach Deutschland einreisen, auf eine Erkrankung an COVID-19 und wie hoch war der prozentuale Anteil der erkrankten Personen an der Gesamtzahl aller Personen, die zum Zwecke der Asylantragsstellung nach Deutschland eingereist sind (bitte den prozentualen Anteil nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

Aufnahmeverweigerung des Heimatlandes

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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

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Verfassungsfeindliche Symbole bei ukrainischen Soldaten

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Unfallbeteiligung von Ausländern ohne Haftpflichtversicherung

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Drs. 21/1051

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Auftreten meldepflichtiger Krankheiten in Thüringen

21/1132

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Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der...

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Drs. 21/1159

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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

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Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland

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