Schriftliche Frage 5/377 - Mai 2021

Auslandsreisen in die Türkei als Coronatreiber

Aufgrund welcher Tatsachenbehauptungen hat der Bundesgesundheitsminister im Rahmen eines Interviews die Aussage getätigt, dass Auslandsreisen, häufig Verwandtenbesuche in der Türkei auf dem Balkan phasenweise rund 50 Prozent der Neuinfektionen hierzulande ausgelöst hätten (https://www.tagesschau.de/inland/spahn-reaktionen-103.html; www.zdf.de/-nach-richten/politik/corona-spahn-reisen-tuerkei-balkan-100.html), und seit wann genau war diese Tatsachengrundlage der Bundesregierung bekannt?

Rechtsgrundlage und Verfahren für die Teilnahme von Auslandsdeutschen an Wahlen in Deutschland

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Fehlende Kenntnis der Bundesregierung über Messerstechereien

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12. Dezember 2017

 

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1. Anzahl aller Personen, die in den Jahren 2010 bis 1. Q 2017 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind

2. Rechtliche...

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Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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Kartellrechtliche Beurteilung der Bundesregierung hinsichtlich des Marktzugangs bei monopolistischen Internetunternehmen

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Ausgaben der Bundesregierung für Werbekampagnen in Druckerzeugnissen

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Einreise von Flüchtlingen/Asylbewerbern nach Deutschland durch Flugtransporte der Bundesregierung

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Rechtliche Konsequenzen des Ausstiegs der Bundesbank aus dem Anleihekaufprogramm der EZB

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Haushaltsausgaben für den sogenannten "Kampf gegen rechts"

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