Schriftliche Frage 5/436 Mai 2024

Gegenleistungen Niger

Welche Gegenleistung von Seiten der deutschen Bundesregierung wurde an die Machthaber in Niger erbracht oder in Aussicht gestellt dafür, dass die Bundeswehr den Lufttransportstützpunkt am Rande der nigrischen Hauptstadt Niamey auch noch über den 31. Mai hinaus benutzen darf (bitte im Falle der Zahlung einer Geldsumme, den genauen Betrag angeben und bei Erbringung von Ausrüstungs- und Ausbildungsunterstützung die genaue Art und den Umfang der jeweiligen Unterstützung benennen; www.spiegel.de/ausland/niger-bundeswehr-kannluft transportstuetzpunkt-weiter-nutzen-a-a3a6ac49-43ae-48aa-8077-f427020b3e35)?

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

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Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

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Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

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Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

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Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

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Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

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Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

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Pannen und Instandsetzungskosten der Maschinen des politisch-parlamentarischen Flugbetriebes

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Kosten für die Ausrichtung der vierten Deutschen Islamkonferenz

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Anzahl der Terroropfer bei Anschlägen im Verantwortungsbereich des Generalbundesanwaltes

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