Schriftliche Frage 5/436 Mai 2024

Gegenleistungen Niger

Welche Gegenleistung von Seiten der deutschen Bundesregierung wurde an die Machthaber in Niger erbracht oder in Aussicht gestellt dafür, dass die Bundeswehr den Lufttransportstützpunkt am Rande der nigrischen Hauptstadt Niamey auch noch über den 31. Mai hinaus benutzen darf (bitte im Falle der Zahlung einer Geldsumme, den genauen Betrag angeben und bei Erbringung von Ausrüstungs- und Ausbildungsunterstützung die genaue Art und den Umfang der jeweiligen Unterstützung benennen; www.spiegel.de/ausland/niger-bundeswehr-kannluft transportstuetzpunkt-weiter-nutzen-a-a3a6ac49-43ae-48aa-8077-f427020b3e35)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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