Schriftliche Frage 6/0033 Juni 2026

Inanspruchnahme von Amtswohnungen

Nehmen der Bundeskanzler und die Bundesminister die Amtswohnungen nach § 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch (bitte einzeln auflisten), und mit welchem finanziellen Aufwand wurden diese ggf. jeweils "besonders hergerichtet" (vgl. www.bundestag.de/resource/<wbr />blob/670136/WD-3-209-19-pdf.<wbr />pdf)?

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

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Verfassungsfeindliche Symbole bei ukrainischen Soldaten

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Unfallbeteiligung von Ausländern ohne Haftpflichtversicherung

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Drs. 21/1051

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Auftreten meldepflichtiger Krankheiten in Thüringen

21/1132

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Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der...

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Drs. 21/1159

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Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

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Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland

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Betreuung von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

Drs. 21/951

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