Nehmen der Bundeskanzler und die Bundesminister die Amtswohnungen nach § 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch (bitte einzeln auflisten), und mit welchem finanziellen Aufwand wurden diese ggf. jeweils "besonders hergerichtet" (vgl. www.bundestag.de/resource/<wbr />blob/670136/WD-3-209-19-pdf.<wbr />pdf)?


