Schriftliche Frage 6/0033 Juni 2026

Inanspruchnahme von Amtswohnungen

Nehmen der Bundeskanzler und die Bundesminister die Amtswohnungen nach § 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch (bitte einzeln auflisten), und mit welchem finanziellen Aufwand wurden diese ggf. jeweils "besonders hergerichtet" (vgl. www.bundestag.de/resource/<wbr />blob/670136/WD-3-209-19-pdf.<wbr />pdf)?

Unkenntnis über Asylanträge durch Piraten etc.

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Zuarbeiten an das Bundesamt für Verfassungsschutz

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Nichtangabe der landsmannschaftlichen Besetzung der Bundesbehörden trotz Kenntnis der Bundesregierung

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Kenntnis der Bundesregierung über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden

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Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

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Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

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Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

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Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

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Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

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Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

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