Schriftliche Frage 6/0033 Juni 2026

Inanspruchnahme von Amtswohnungen

Nehmen der Bundeskanzler und die Bundesminister die Amtswohnungen nach § 12 des Bundesministergesetzes in Anspruch (bitte einzeln auflisten), und mit welchem finanziellen Aufwand wurden diese ggf. jeweils "besonders hergerichtet" (vgl. www.bundestag.de/resource/<wbr />blob/670136/WD-3-209-19-pdf.<wbr />pdf)?

Rechtsgrundlage und Verfahren für die Teilnahme von Auslandsdeutschen an Wahlen in Deutschland

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Fehlende Kenntnis der Bundesregierung über Messerstechereien

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12. Dezember 2017

 

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1. Anzahl aller Personen, die in den Jahren 2010 bis 1. Q 2017 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind

2. Rechtliche...

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Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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Kartellrechtliche Beurteilung der Bundesregierung hinsichtlich des Marktzugangs bei monopolistischen Internetunternehmen

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Ausgaben der Bundesregierung für Werbekampagnen in Druckerzeugnissen

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Einreise von Flüchtlingen/Asylbewerbern nach Deutschland durch Flugtransporte der Bundesregierung

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Rechtliche Konsequenzen des Ausstiegs der Bundesbank aus dem Anleihekaufprogramm der EZB

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Haushaltsausgaben für den sogenannten "Kampf gegen rechts"

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