Wie erklärt die Bundesregierung den bestehenden Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage zur Zahl der Einreisenden mit Asylbegehren seit dem 16. März 2020 (BT-Drucksache 19/18467), wonach 39 Personen zum Zwecke der Antragstellung zwischen der 12. und 14. Kalenderwoche nach Deutschland eingereist seien, und der Antwort auf meine schriftliche Frage aus dem Monat Mai (Ar-beitsnummer 5/303), wonach allein im Monat April des Jahres 2020 5.106 Asyler-stanträge gestellt worden wären und bei 47 Prozent dieser Personen ein Einreiseda-turn nach dem 15. März 2020 gespeichert sei?