„Wurde die Bundesregierung vom oder aus dem Bundesverfassungsgericht nach oder vor Einreichung des Eilantrages der Partei Alternative für Deutschland darauf aufmerksam gemacht oder sonst informiert, dass durch eine Löschung der Äußerung der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel von der Internetseite der Bundesregierung, die mit den Stimmen der AfD erfolgte Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens müsse rückgängig gemacht werden, die für den Eilantrag der Alternative für Deutschland erforderliche Eilbedürftigkeit entfallen würde oder könne (https://www.bild.de/politik/inland/politikinland/ verfassungsgericht-bewahrten-richter-merkel-vor-frueherem-urteil- 80414340.bild.html), oder erfolgte eine entsprechende Information von dritter Seite?“