Schriftliche Frage 6/219 - Juni 2022

Tipps des Bundesverfassungsgerichts an die Regierung?

 „Wurde die Bundesregierung vom oder aus dem Bundesverfassungsgericht nach oder vor Einreichung des Eilantrages der Partei Alternative für Deutschland darauf aufmerksam gemacht oder sonst informiert, dass durch eine Löschung der Äußerung der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel von der Internetseite der Bundesregierung, die mit den Stimmen der AfD erfolgte Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens müsse rückgängig gemacht werden, die für den Eilantrag der Alternative für Deutschland erforderliche Eilbedürftigkeit entfallen würde oder könne (https://www.bild.de/politik/inland/politikinland/ verfassungsgericht-bewahrten-richter-merkel-vor-frueherem-urteil- 80414340.bild.html), oder erfolgte eine entsprechende Information von dritter Seite?“


Keine abschließende Beschlussfassung über inhaltliche Ausgestaltung des Straftatbestandes der Hasskriminalität

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Änderungen der Voreinstellungen der Suchmaske im Jobsuche-Portal der Bundesagentur

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Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

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Umsetzung wesentlicher Inhalte des Migrationspaktes bereits vor Inkrafttreten des Paktes

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Kriterien für die Teilnahme von Journalisten an Regierungsterminen

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Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich Arbeitsplätzen in Bundesbehörden in den neuen Bundesländern im Jahr 2019

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Unkenntnis der Bundesregierung über verfassungswidrige Regelungen in ihren Gesetzentwürfen

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Seenot als humanitärer Grund für Asylverfahren

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Unkenntnis der Bundesregierung über den Anteil legal erstandener Waffen an Straftaten

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Kosten und Betreuung des Twitter-Accounts von Bundesaußenminister Maas

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