Schriftliche Frage 6/351 - Juni 2019

Antwort zur Schriftlichen Frage 6/351 zur Nutzung Flugbereitschaft der Bundeswehr durch Heiko Maas

Hat der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, am Freitag, dem 29. März 2019, die Bundeswehr-Flugbereitschaft genutzt, um von New York City, wo er vor dem UN-Sicherheitsrat gesprochen hat, nach Deutschland zu fliegen, von wo er am darauffolgenden Montag, dem 1. April 2019, mit der Flugbereitschaft wieder nach New York flog und aufgrund eines technischen Defekts erst verspätet seinen dienstlichen Verpflichtungen nachkommen konnte, und wenn jam zu welchem Anlass wurde dieser Flug durchgeführt?

Kenntnis der Bundesregierung über gesunkene Reproduktionszahl

Weiterlesen

Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

Weiterlesen

Neutralitätsverletzung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Weiterlesen

Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts äußert Bedenken hinsichtlich der Corona-Maßnahmen

Weiterlesen

Nach Deutschland seit 2010 eingereiste minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und der dazugehörige Familiennachzug

Weiterlesen

Ans Ausland verschenkte medizinische Schutzausrüstung

Weiterlesen

Finanzhilfen deutscher politischer Stiftungen an ausländische Nichtregierungsorganisationen

Weiterlesen

Untersuchung von Asylantragsstellern auf COVID-19

Weiterlesen

Stellen im Kampf gegen Extremismus

Weiterlesen

Spricht Merkel als Bundeskanzlerin oder CDU-Mitglied?

Weiterlesen