Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre von einem EU-Mitgliedsstaat eine vergleichbare Rückholaktion durchgeführt, wie diejenige, die vom Auswärtigen Amt am 17. März 2020 zur Rückholung von im Ausland gestrandeten Touristen durchgeführt wurde (www.welt.de/wirtschaf<wbr />t/article209522873/Corona-<wbr />Jetzt-bekommen-Urlauber-ihre-<wbr />Rechnung-fuer-die-<wbr />Rueckholaktion.html), und wer musste bei diesen Rückholaktionen für die Kosten des Rücktransports der Personen aufkommen?