Schriftliche Frage 6/444 - Juni 2020

Kosten von Rückholaktionen innerhalb der EU

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der vergangenen zehn Jahre von einem EU-Mitgliedsstaat eine vergleichbare Rückholaktion durchgeführt, wie diejenige, die vom Auswärtigen Amt am 17. März 2020 zur Rückholung von im Ausland gestrandeten Touristen durchgeführt wurde (www.welt.de/wirtschaf<wbr />t/article209522873/Corona-<wbr />Jetzt-bekommen-Urlauber-ihre-<wbr />Rechnung-fuer-die-<wbr />Rueckholaktion.html), und wer musste bei diesen Rückholaktionen für die Kosten des Rücktransports der Personen aufkommen?

Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

Weiterlesen

Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

Weiterlesen

Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

Weiterlesen

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Weiterlesen

Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

Weiterlesen

Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

Weiterlesen

Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

Weiterlesen

Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

Weiterlesen

Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

Weiterlesen