Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, dass während der erforderlichen „periodischen Sicherheitsüberprüfung“ der in Deutschland verbliebenen drei Kernkraftwerke, diese für bis zu neun Monate vom Netz gehen müssten, mit der dahingehenden Stellungnahme externer Fachleute und des Bundesumweltministeriums, die auch vom TÜV bestätigt wird, dass die Kernkraftwerke für die Neuprüfung nicht stillgelegt werden müssten, sondern diese auch „betriebsbegleitend“ durchgeführt werden könnte, in Einklang zu bringen (https://www.zeit.de/2022/27/atomkraft-robert-habeck-kohlekraft-klimawandel)?
