Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Erbaute aber nicht an das Netz angeschlossene Windenergieanlagen

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Gründe für Unklarheiten in der Statistik

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Verwendung des Begriffs Brandmauer

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Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation

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Expertenkommission zur Strafprozessordnung

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Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts

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Förderung von CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit

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Die Beauftragten der Bundesregierung seit dem Jahr 2000

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Kinder und Jugendliche als Opfer

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Frauen als Opfer

Drs. 21/1995

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