Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Handgeld als Taschengeld

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Verweigerung des Heimatlandes zur Aufnahme von Abgeschobenen

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Kosten für Werbung der Bundesregierung

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Olympischen Spielen in Paris 2024

Drs. 20/12514

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Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen

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Höhe des Schadens durch Nordstream-Sprengung

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Gesamtkosten Meinungsumfragen

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Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. Juni 2024

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Spielen der Fußballeuropameisterschaft in Deutschland

Drs. 20/12373

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Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung –

Stand: 30. Juni 2024

Drs. 20/12296

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