Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung/Bundesrepublik Deutschland und Rüstungsunternehmen

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Pride Parade in Budapest

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Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung

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Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode

Drs. 21/702

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Teilnahme von Mitarbeitern und Mitgliedern der Bundesregierung an Veranstaltungen im Deutschen Bundestag

Drs. 21/960

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Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/869

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Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen im Jahr 2024

Drs. 21/875

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Mitglieder des Bundestages unter Beobachtung des VS

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Terrororganisationen in Deutschland

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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD

Drs. 21/401

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