Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen mit Stand 30. September 2022

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Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021

Drs....

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Leerstand von bundeseigenen Immobilien

Drs. 20/4298

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Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand 30. September 2022

Drs. 20/4530

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Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022

Drs....

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Sanierung des Spreeparks Berlin mit Bundesmitteln

Drs. 20/4288

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Sonderregelungen für Mitglieder Bundesregierung

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214 Tonnen CO2 für Teilnahme an Weltklimakonferenz

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Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 30. September 2022

Drs. 20/4164

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Arbeitsbelastung der Bundesministerien

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