Schriftliche Frage 6/96 - Juni 2020

BLM-Demo am 06.06.2020 und die Nichtbeachtung der Abstandsregeln

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass am 06.06.2020 mehrere Tausend Menschen in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten dicht gedrängt, häufig ohne Einhaltung der Abstandsregeln zur Bekämpfung der COVID-Pandemie oder ohne Mundschutz, unter dem Motto "Black Lives Matter" demonstriert haben (www.rbb24.de/politik/<wbr />beitrag/2020/06/reaktionen-sil<wbr />ent-protest-infektionsschutz-<wbr />masken-kalayci-spahn.html) vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Bürger bestehen, wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni, das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August (www.bundesregierung.d<wbr />e/breg-de/themen/coronavirus/c<wbr />orona-massnahmen-
1734724) oder aber auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes an bestimmten Orten?

Mögliche Vorbereitung der Bundespolizei und anderer Institutionen auf Gas- und Strommangellagen

Drs. 20/3258

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Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Bayreuther Festspielen

Drs. 20/3268

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Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

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Entschädigungsleistungen für Maueropfer

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Ungenutzte Schienen in Deutschland

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Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

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Kontrolle und Kosten des PCR-Tests bei Dienstreise nach Kanada

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Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten,

Stand: 30. Juni 2022“

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